Doppel-Flatrate für Internet & Telefon
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Das Dickicht aus Flatrate-Angeboten, das den deutschen Internet- und Mobilfunk-Markt beherrscht, ist für die Endverbraucher nicht immer leicht zu durchschauen. Zumindest soll jetzt von Rechts wegen der irreführenden Werbung für Flatrate-Angebote, die etwaige Drosslungen erst einmal verschweigt, der Garaus gemacht werden.
Eine Flatrate ist prinzipiell eine feine Sache. Wenn Kunden aber feststellen, dass ihr Internet, das sie doch eigentlich einschränkungsfrei zu einem Festtarif nutzen können sollen, mit einer Drosselung versehen wurde, ist das natürlich weniger erbaulich. Diese Einschränkung fand die deutsche Verbraucherzentrale ebenfalls ziemlich ärgerlich und mahnte deswegen einige Flatrate Anbieter ob ihrer verwirrenden, schlecht zu durchschauenden Flatrate-Angebote ab. Wenn allein der Blick ins Kleingedruckte über eventuelle Einschränkungen der Internetnutzung aufklärt, könnte eigentlich schon fast von einer mutwilligen Täuschung die Rede sein. Manchmal setzt die Drosselung auch erst nach ein paar Monaten ein. Der einst so schnelle UMTS- oder LTE-Internetzugang auf dem mobilen Gerät benötigt plötzlich für das Aufrufen einfacher Internetseiten mehrere Minuten. Der Leistungsschwund beträgt nach der Drosselung unglaubliche 99,1 Prozent! Möchte der Anwender – verständlicherweise – das schnelle Internet auch weiterhin nutzen, muss er dann entsprechend auch mehr zahlen – ein Unding nach Meinung vieler Branchenexperten. Mit dem GPRS-Niveau kann heutzutage eigentlich kein Verbraucher mehr zufrieden sein und die mobile Internetnutzung wird dadurch ad absurdum geführt. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun rechtliche Schritte gegen vier Anbieter eingeleitet. Und ein Erfolg lässt sich auch schon verbuchen: Das Gericht verbannte die besagte Werbung nämlich bereits aus dem World Wide Web. Die Portale, auf denen die Angebote enthalten sind, haben auch schon entsprechende Änderungen erfahren. Für die Kunden sind das natürlich gute Nachrichten.
Aus Sicht der Verbraucher gibt es Licht am Ende des Tunnels! Das Gros der abgemahnten Unternehmen sieht die Einstellung dieser unrühmlichen Vorgehensweise ein und unterzeichnete bereits die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung. Ob das ausschließlich im Sinne der Verbraucher geschah oder ob man einen Imageschaden befürchtete, sei jetzt mal dahingestellt. Die Hauptsache ist doch aber, dass dem Trend der irreführenden Flatrate-Angebote Einhalt geboten wurde! Bleibt zu hoffen, dass uns in Zukunft derartig trügerische Offerten erspart bleiben und die Dienstleister nicht auf die dunkle Seite des Mobile-Internet-Business hinüberwechseln.
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